- Stauropegialklöster
- Stauropegialklöster,orthodoxe Kirche: Klöster, die nicht der Jurisdiktion des Ortsbischofs, sondern direkt der Synode beziehungsweise dem Patriarchen unterstellt sind. Der Name ist abgeleitet von dem Brauch, beim Bau des Klosters als Zeichen seiner Exemtion ein Kreuz (griechisch staurós) im Fundament zu befestigen (griechisch pēgnýnai »errichten«). Erstmals nachweisbar sind Stauropegialklöster Ende des 1. Jahrtausends.
Universal-Lexikon. 2012.